Beginnend mit dem Ende des ersten Kalenderquartals des Datums des Inkrafttretens dieser Vereinbarung, spätestens 30 Tage nach dem Ende eines jeden Kalenderquartals (in Bezug auf das unmittelbar vorangegangene Quartal), übermittelt der Hersteller Horus eine Abrechnung der Horus-Absehenprodukte, die er während des Zeitraums hergestellt und verkauft hat, wobei diese Abrechnung auf Auftragsbasis in der
-Format, das unten enthalten ist
(siehe Vorlage für Verkaufsberichte).
Spätestens am
15. März
eines jeden Jahres ist Horus in Bezug auf das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr eine endgültige Abrechnung über die Menge jedes in diesem Jahr hergestellten und verkauften Horus-Absehenprodukts (und dessen Käufer) vorzulegen, die durch ein zertifiziertes öffentliches Konto oder ein ausländisches Äquivalent beglaubigt ist.